Blockkraftheizwerk

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Stromeigennutzung und Stromverkauf beim Blockkraftheizwerk

Ein Blockkraftheizwerk ist eine Wärme-Energiekopplung, die ihren Dienst direkt vor Ort erledigt und deshalb als äußert effizient und wirtschaftlich gilt. Ist die Auslastung optimal, so wird der Brennstoff für den Betrieb der Anlage zu 80-90 Prozent ausgenutzt. Dies steht im krassen Gegensatz zur klassischen Heizung mit einer Ausnutzung von manchmal nur 30-40 Prozent.

Sinnvoll aus wirtschaftlicher Sicht ist es, den erzeugten Strom selber zu verbrauchen. Die dann nicht mehr an Anspruch genommen Leistungen des Energieversorgers werden dort gut geschrieben und müssen natürlich nicht mehr gezahlt werden. Der Grundpreis für den Stromanschluss muss in der Regel allerdings weiter gezahlt werden, da der Anschluss bestehen bleibt um bei Bedarf auch genutzt werden zu können. In Mehrfamilienhäusern ist es sinnvoll den Strom zuerst beim Betreiber des Blockkraftheizwerkes zu erwerben und nur bei Mehrbedarf Strom bei einem günstigen Stromversorger einzukaufen.

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet für den eingespeisten Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung zu vergüten. Dieser Betrag setzt sich aus der Vergütung für den Strom und einem bestimmten Zuschlag zusammen. Im Schnitt liegt die Vergütung bei etwas sechs ct/kWh aber je nach Einspeisepunkt und Spannungsebene kann der Betrag auch durchaus über diesem Wert liegen. Darunter ist eine Vergütung zurzeit eher nicht zu erwarten. Der Bonus, der gezahlt wird, hängt von Alter, Größe und Art des jeweiligen Blockkraftheizwerkes ab. Wie hoch der Bonus ist und in welchem Fall er gezahlt wird sollte vorab abgeklärt werden um diesen Betrag zum Beispiel in eine Finanzierung einrechnen zu können. Möglich ist ein Bonus von bis zu fünf ct/kWh der über 10 Jahre garantiert ist.

Lukrativer ist manchmal der Verkauf von Strom an Interessierte. Wird der verkaufte Strom überwiegend aus dem Betrieb des BHKW gewonnen, ist diese Versorgungstätigkeit genehmigungsfrei. Gerade in Mietshäusern ist dies eine reizvolle Alternative, die allerdings im Mietvertrag festgelegt werden muss und dem Einverständnis aller Mieter bedarf.

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