Mitteilung zum aktuellen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Mit dem neuen EnWG werden Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Gasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in einer Anschlusspflicht auf der Netzseite (diese betrifft weiterhin den Netzbetreiber) und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
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