Blockkraftheizwerk

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Elektrische Einbindung eines Blockkraftheizwerkes

Wer denkt ich schaffe mir einfach ein Blockkraftheizwerk an, der muss bei der Planung so einiges bedenken. Ein Blockkraftheizwerk produziert Strom, der in das hauseigene und unter Umständen auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Dafür müssen einige Grundvoraussetzungen geschaffen werden, deren Kosten mit einkalkuliert werden müssen.

Dazu gehört der Einbau eines Erzeugungszählers. Dieser dient dazu nachzuweisen wie viel Strom durch das BHKW erzeugt wurde. Pflicht ist ein geeichter Zähler, der entweder ab Werk eingebaut ist oder nachgerüstet werden muss.

Zusätzlich muss ein Einspeisezähler eingebaut werden. Dieser weist nach wie viel Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wurde.

Hierzu kann der bestehende Bezugszähler in einen Zweirichtungszähler umgetauscht werden. Dies kann allerdings je nach Anbieter zu äußert teuren Gebühren führen und oft sind diese Zähler für den BHKW Betreiber nicht positiv. Alternative gibt es betreibereigene Einspeisezähler, die in der Regel für den Besitzer des BHKW die bessere Alternative bieten. Ausgestattet mit einer sogenannten Rücklaufsperre bieten sie die bestmöglichste Sicherheit zu einer korrekten Abrechnung der bezogenen und eingespeisten Energieverbrauchsdaten.

Bei Mehrfamilienhäusern müssen zusätzlich Unterzähler eingebaut werden um eine korrekte Erfassung für jede Wohneinheit zu gewährleisten.

Grundsätzlich bringt die Erfassung bezogener und eingespeister Energie meist ein Streitfaktor mit den Stromanbietern. Unflexibilität der Betreiber und die Ablehnung gegen alternative Methoden führen häufig dazu dass die Anbieter versuchen Blockkraftheizwerkbesitzer zu benachteiligen. Alternativ kann der Besitzer eine unabhängige Messstelle beauftragen, die Werte zu überprüfen. Rechtlich gesehen besteht hier die freie Wahl des Unternehmens, d.h. man ist nicht auf die Mitarbeiter der Stromanbieter angewiesen.

Lässt sich auch hier keine Lösung finden, so besteht die Möglichkeit sich an die Aufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur zu werden. Die Stromanbieter sind verpflichtet den Besitzern von Blockkraftheizwerken das Einspeisen zu normalen Bedingungen zu ermöglichen. Besondere Auflagen oder auch eine totale Verweigerung sind nicht zulässig aber in der Praxis zu oft zu finden.

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